Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltungsbereich
Alle Leistungen, die der Auftraggeber von der Impressive Music Production GbR, Florian Linckus, Lars J. Lange, nachfolgend IMP genannt, bezieht, erfolgen ausschließlich auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Regelungen, die von den AGB abweichen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Auftraggeber und IMP schriftlich vereinbart wurden.

2. Auftragserteilung
Zum Abschließen von Verträgen mit IMP sind nur Personen berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in ihrer Geschäftsfähigkeit unbeschränkt sind.
Mit der Auftragsfreigabe gibt der Auftraggeber eine verbindliche Auftragserteilung ab.
Durch eine Auftragsbestätigung von IMP innerhalb von 14 Kalendertagen erklärt sich IMP bereit, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen. Erteilt IMP innerhalb von 14 Kalendertagen keine Auftragsbestätigung, so gilt dies als eine Ablehnung des Angebots. Die Auftragsbestätigung enthält die von beiden Seiten zu erbringende Leistung und den vereinbarten voraussichtlichen Fertigstellungstermin. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Belieferung durch mögliche Zulieferer oder dritte Dienstleister.
Über die Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Auftraggeber unverzüglich von IMP informiert. Es erfolgt eine unverzügliche Zurückerstattung der Gegenleistung.

3. Mitwirkung des Auftraggebers / Kündigung bei unterlassener Mitwirkung
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung bei der Durchführung des Auftrages verpflichtet.
Der Unternehmer ist im Falle des § 642 BGB berechtigt dem Auftraggeber zur Nachholung der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er den Vertrag kündige, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde. Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn nicht die Nachholung bis zum Ablauf der Frist erfolgt.

4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt auf Rechnung. Der Preis ist gemäß den vereinbarten Teilzahlungen zu leisten.
Spätestens 14 Tage nach Übergabe der Produkte ist die Schlusszahlung vom Auftraggeber zu leisten. Der Auftraggeber vergütet den zu zahlenden Betrag an die ihm von IMP angezeigte Bankverbindung.
IMP behält sich das Recht vor Mehraufwendungen, wie zusätzliche Kosten aus außerordentlichen Umständen, wie seit dem Vertragsabschluss eingetretene Teuerung separat zu verrechnen.
Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so hat IMP das Recht vom Kunden die daraus entstehenden zusätzlichen Mahn- und Bearbeitungsgebühren zu verlangen.
Sofern der Kunde in Verzug gerät, ist IMP berechtigt Verzugszinsen in gesetzlich vorgeschriebener Höhe zu fordern. Durch diese Regelung wird das Recht von IMP evtl. weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen nicht berührt.

5. Ausführungsfristen
Die Lieferzeit bestimmt sich aus den Umständen, die der jeweilige Auftrag mit sich bringt und erfolgt durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen IMP und dem Kunden.
Bei Lieferungsverzögerungen, wie z.B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen und Verfügungen von hoher Hand, sowie sonstige von IMP nicht zu vertretende Ereignisse kann kein Schadensersatzanspruch gegen IMP erhoben werden. Die Ausführungsfrist ergibt sich aus dem von den zwei Parteien vereinbarten Vertrag.
Verbindliche Fertigungstermine, die zwischen IMP und dem Auftraggeber vereinbart wurden, sind als solche zu kennzeichnen.

6. Abnahme / Fälligkeit
Durch den Vertrag verpflichtet sich der Auftraggeber zur Abnahme des ordnungsgemäß hergestellten Produktes. Die Abnahme hat durch rügelose Entgegennahme des Produktes zu erfolgen. Als erfolgt gilt diese, wenn der Auftraggeber das Produkt nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe als mangelhaft oder vertragswidrig anzeigt. Unterlässt es der Kunde gegenüber IMP einen Mangel anzuzeigen, so gilt die Ware als genehmigt. Die Rüge hat gegenüber IMP schriftlich zu erfolgen.
Mit Ablauf der vorgenannten Frist ist die Zahlung des vereinbarten Preises fällig.

7. Gewährleistung
Wenn der Auftraggeber Nacherfüllung verlangt, leistet IMP Gewähr für Mängel des Produktes nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
Der Auftraggeber kann nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, soweit IMP die Erfüllung ernsthaft und endgültig oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder IMP unzumutbar ist.
Wenn nur eine geringfügige Vertragswidrigkeit vorliegt oder IMP die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, dann steht dem Auftraggeber das Rücktrittsrecht nicht zu. Eine Mängelhaftung durch IMP setzt einen nicht unerheblichen Mangel voraus.

8. Haftungsbeschränkungen
Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen, soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt.
Somit haftet IMP nicht für Schäden, die nicht an dem Produkt selbst entstanden sind.
Auch ist IMP zur Haftung für den entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden nicht verpflichtet.
Dies gilt auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen, soweit die vertragliche Haftung von IMP ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Auftraggeber gesetzlich geregelte Ansprüche geltend macht.
Die Ersatzpflicht für Sachschäden ist auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt, sofern IMP fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt.

9. Kündigung
Der Vertrag ist unter Beachtung der Regelung in diesen Bedingungen entsprechend den gesetzlichen Regelungen des BGB kündbar.
Unberührt bleibt hierbei das Recht der Parteien den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Insbesondere wird jeder Partei das Recht zugesprochen den Vertrag zu kündigen, wenn durch ein schuldhaftes Verhalten der anderen Partei die Durchführung des Vertrages oder des Vertragszweck in der Weise gefährdet ist, dass der kündigenden Partei nicht mehr zugemutet werden kann die Vertragsbeziehung aufrecht zu erhalten.
IMP hat Anspruch auf Bezahlung des Werklohnes für die von ihr ausgeführten Werkleistungen, im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Kündigung oder aus anderen Gründen.

10. Datenschutzklausel
Die Datenschutzbestimmungen sind der Internetseite www.impressive-music-production.de unter der Rubrik „Impressum“ zu entnehmen.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Geschäftssitz von IMP.
Auf alle Streitigkeiten, die sich möglicherweise aus diesem rechtlichen Verhältnis ergeben, ist deutsches Recht anzuwenden. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

12. Gültigkeit der AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von IMP werden bei Auftragserteilung vom Kunden anerkannt.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


Stand: 17.09.2010